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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

10/16 Nahversorgungs- und Wohnstandort Saas / Saaser Berg (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1/09) im Stadtteil Saas

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/09 „Saas / Saaser Berg (Inkrafttreten: 19.07.2013) wurde explizit das städtebauliche Ziel verfolgt, eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu ermöglichen und somit das neue Wohnbaugebiet, aber auch den ansonsten nicht versorgten Stadtteil Saas mit Nahversorgungsangeboten zu versehen. Der Bereich südwestlich des Kreisverkehrs Saaser Berg/An der Bärenleite/Ludwig-Thoma-Straße/Saas wurde im beschlossenen Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth als Nahversorgungsbereich planerisch bestimmt und die Art der baulichen Nutzung wurde für diesen Bereich entsprechend als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt. Die festgesetzte Linksabbiegerspur in den geplanten Nahversorgungsbereich wurde bereits baulich umgesetzt.

Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 1/09 wurden mehrfach Anfragen und Bauanträge (Anträge auf Vorbescheid) zu Vorhaben auf dem Areal gestellt, die deutlich von der festgesetzten Nutzung und damit dem grundsätzlichen städtebaulichen Ziel des Bebauungsplanes - nämlich der Schaffung eines leistungs- und funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereiches i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB - abwichen (z.B. reine Wohnnutzung). Nachdem die Ansiedlung einer größeren Nahversorgungseinheit (z.B. eines Discounters oder anderer Märkte mit nahversorgungsrelevantem Sortiment) trotz nachweislicher mehrjähriger Bemühungen seitens der bisherigen Eigentümerin nicht umgesetzt werden konnte, wurde nun eine neue städtebaulich vertretbare Konzeption vorgelegt.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/16 mit aufgenommen wurden zudem die unmittelbar südwestlich angrenzenden Wohnbauflächen, da es auch hier mit einem zweigeschossigen Reihenhaus (4 Einheiten) abweichende Bebauungsüberlegungen gibt, die zwar den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes widersprechen, die aber ebenfalls als städtebaulich vertretbar in diesem Übergangsbereich zum Mischgebiet beurteilt werden.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Stoll0921 251281Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.10.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.11.2016 - 28.11.2016, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 14.11.2016 - 28.11.2016, Gelegenheit für die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
  • 08.05.2017 - 08.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 19.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge