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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/16 Gewerbe- bzw. Dorfgebiet Gottlieb-Keim-Straße Süd (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/89) im Stadtteil Wolfsbach
Für die Gewerbeflächen im Südosten der Gottlieb-Keim-Straße wurde durch die privaten Eigentümer seit geraumer Zeit versucht, einen neuen gewerblichen Nutzer zu finden. Jetzt hat ein in der Nähe ansässiges Autohaus einen Großteil der Flächen erworben. Die dann notwendige Teilung der Flurstücke würde ein nicht mehr sinnvoll gewerblich nutzbares Restgrundstück übrig lassen. Mit diesem Bauleitplanverfahren soll diese Situation bereinigt und die wegfallenden Gewerbeflächen mit bebaubaren Flächen im Dorfgebiet quasi „ausgeglichen“ werden.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 21.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 16.01.2017 - 30.01.2017, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- 29.05.2017 - 29.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 29.11.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.12.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 7/89 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt