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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/17 Bereich Leuschner-, Röntgen-, Ludwig-Thoma-Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/00) im Stadtteil Altstadt
In Bayern steigt der Bedarf an notwendigem Wohnraum in zentralen Orten, insbesondere in Oberzentren. Der Freistaat Bayern ist Eigentümer der Flurstücke Nr. 1681 und 1681/2 der Gemarkung Bayreuth. Nachdem bereits in 2016 ein Geschosswohnungsbau in diesem Bereich errichtet worden ist, möchte der Freistaat mit der Errichtung eines zweiten Wohnhauses weiteren kostengünstigen Wohnraum schaffen.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.05.2017 - 30.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 23.10.2017 - 23.11.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 18.06.2018 - 18.07.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 24.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Gutachten
- Umweltbezogene Informationen