> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/17 Bereich Leuschner-, Röntgen-, Ludwig-Thoma-Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/00) im Stadtteil Altstadt

In Bayern steigt der Bedarf an notwendigem Wohnraum in zentralen Orten, insbesondere in Oberzentren. Der Freistaat Bayern ist Eigentümer der Flurstücke Nr. 1681 und 1681/2 der Gemarkung Bayreuth. Nachdem bereits in 2016 ein Geschosswohnungsbau in diesem Bereich errichtet worden ist, möchte der Freistaat mit der Errichtung eines zweiten Wohnhauses weiteren kostengünstigen Wohnraum schaffen.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Stoll0921 251281Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.05.2017 - 30.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 23.10.2017 - 23.11.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 18.06.2018 - 18.07.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 24.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge