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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/16 Gewerbestandort Tunnelstraße im Stadtteil St. Georgen
Die Flurstücke zwischen der Tunnelstraße und den Bahngleisen mit Nrn. 380/62, 380/23, 380/60, 380/22, 380/ 64 TF und 1285/2 TF (jeweils Gemarkung Bayreuth) liegen derzeit großenteils brach. Der gegenständliche Standort eignet sich aus stadtplanerischer Sicht aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an der Tunnelstraße und am Hauptbahnhof sowie der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im weiteren Umfeld für die Ansiedlung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben aller Art (gemäß § 8 BauNVO).






Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.05.2017 - 19.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 07.05.2018 - 07.06.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 19.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Gutachten
- Weitere umweltbezogene Informationen