Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/93a Bebauungs- und Grünordnungsplan Thermalbad "Friedrichstherme" im Stadtteil Seulbitz
Die Stadt Bayreuth beabsichtigt, mit dem konzipierten Thermalbad Friedrichstherme einen Kurbetrieb in angemessener und zeitgemäßer Form zu entwickeln. Im April 1989 wurde im Rahmen einer Denkschrift "Thermalbad" zum ersten Mal auf den möglichen "nassen Schatz" hingewiesen, der unter dem Stadtteil Laineck schlummern könnte. Eine Probebohrung wurde schließlich bis in eine Tiefe von 1.100 m niedergebracht. Im Jahre 1993 wurde von den Stadtwerken Bayreuth ein Antrag gestellt, um die auf dem Grundstück Fl. Nr. 95 der Gemarkung Laineck erschlossene Friedrichstherme als Heilquelle anerkennen zu lassen. Fünf bayerische Staatsministerien bestätigten nach Gutachten der Universität München und der Technischen Universität München die Qualität des Wassers und entsprachen dem Antrag der Stadt, weil der Fortbestand der Quelle wegen der bedeutenden Heilkraft des Quellwassers von öffentlichem Interesse ist. (Auszug aus der Begründung des Bebauungs- und Grünordnungsplans aus dem Jahr 1996)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 21.12.1994, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.12.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.06.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- SE/L Gemeinde Seulbitz - Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 "Siedlung an der Grunauer Mühle" (Lindig)
- 4/15 Lindig West (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/93a)
- 11/16 Reha-Klinik-Therme (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/93a)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung