> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/17 Nachverdichtung Tristanstraße (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 5/08 und 16/61+ 4/62 und des Baulinienplans von 1954) im Stadtteil Grüner Baum

In den vergangenen Jahren ist es an einem Gebäude an der Tristanstraße zu zahlreichen Bauschäden gekommen, die einen Abriss erforderlich machten. Die Grundstückseigentümerin, die GEWOG Bayreuth, möchte die entstandene Baulücke wieder schließen und zusammen mit den dahinterliegenden Flächen eine Wohnanlage im Grünen im Rahmen einer Nachverdichtung errichten. Aus Sicht des Stadtplanungsamts eignet sich das aktuell brachliegende Grundstück aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten für die Entwicklung von neukonzipierten Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten und vielen Grün- und Freiraumqualitäten. Weiterhin erbringt eine Nachverdichtung im Quartier benötigten Wohnraum für die Stadt.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.03.2018 - 16.04.2018, Gelegenheit für die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
  • 20.08.2018 - 27.09.2018, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 19.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge