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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/95 Rosestraße (mit integriertem Grünordnungsplan) im Stadtteil Hammerstatt
Das ehemalige Fabrikgelände des Dragon-Werkes mit seinem Parkgelände soll nach der erfolgten Stillegung des Werkes und dem Verkauf des Grundstücks zu einer "Wohnbebauung im Park" umgenutzt werden. Die Stadt Bayreuth ist bestrebt, diese Grünanlage für die Öffentlichkeit zu erhalten und sie mit Rücksicht auf die Natur bewohnbar und erlebbar zu machen. Das Bauleitplanverfahren hat zum Ziel, dieses innerstädtische, städtebaulich wichtige Gelände einer angemessenen Bebauung zuzuführen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.09.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.11.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.04.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung