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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/93 Industriegebiet nördlich des Weiherdamms (Änderung des Bebauungsplans Nr. 8/86) im Stadtteil Industriegebiet
Östlich der Autobahn wurde im Jahr 1988 der sog. "Käserei-Bebauungsplan" (Nr. 6/88 "Industriegebiet Bindlacher Allee") aufgestellt. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wurde schon die Notwendigkeit erkannt, unweit der Stadtgrenze zu Bindlach eine neue Autobahnüberquerung zu errichten, obschon zum damaligen Zeitpunkt lt. Auskunft der Autobahndirektion keine Verbreiterung der Autobahn (BAB A9) vorgesehen war. Infolge der nunmehr geplanten Autobahnverbreiterung muss die "Weiherdamm-Brücke" abgebrochen werden. Ihr Wiederaufbau entfällt zu Gunsten der weiter nördlich geplanten, verkehrsmäßig günstiger gelegenen Autobahnbrücke. Aufgrund der neuen Autobahnüberquerung wird die festgesetzte Stichstraße des Bebauungsplanes Nr. 8/86 gegenstandslos, sodass die Notwendigkeit entstand, den Bereich des bis dato geltenden Bebauungsplanes Nr. 8/86 neu zu überplanen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1994)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.04.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.11.1994, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.05.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/78 Industriegebiet Weiherdamm
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung