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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4/92 Fürsetz (Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/87) im Stadtteil Oberkonnersreuth
Mit Beschluss vom 25.11.1992 beauftragte (...) der Stadtrat, die Verwaltung solle prüfen, welche Bauleitpläne (insbesondere Bebauungspläne) einer Modifikation bedürfen, d. h. einer Anpassung überholter planungsrechtlicher Festsetzungen an den tatsäcnlichen Ist-Zustand. Das kann z.B. die Umwidmung eines dörflichen Mischgebietes (MD) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) bedeuten, wenn die dörflichen Gegebenheiten (Bauernhöfe) heute nicht mehr gegeben sind. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1993)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 16.12.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.07.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.11.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)