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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/92 Sondergebiet Bindlacher Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/88) im Stadtteil Industriegebiet
Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels war im Industriegebiet "Bindlacher Allee" nicht vorgesehen. Für die zwischenzeitlich dafür vorgesehene Fläche mussten daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies erforderte die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch einen Bebauungsplan und die Darstellung Sondergebiet (SO) im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1993)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 06.05.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.09.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.12.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/88 Industriegebiet "Bindlacher Allee"
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung