Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/91 Meranierring/Himmelkronstraße im Stadtteil Herzoghöhe
Die Unterbringung von Aussiedlern ist Angelegenheit der Bundesländer. Deshalb hatte der Freistaat Bayern 1991 ein eigenes Bauprogramm für Übergangswohnungen beschlossen, welches u. a. vorsah, dass der Freistaat Bayern in eigener Regie preiswerte Wohnungen kurzfristig auf von den Kommunen dafür zur Verfügung gestellten Grundstücken errichtete, um sie 7 Jahre lang zweckgebunden nutzen zu können. Anschließend gehen sie in kommunales Eigentum über. Die Stadt Bayreuth hat für dieses Programm eigens ein Grundstück nördlich des Meranierringes erworben. Mit dem Bebauungsplanentwurf vom 21.10.1991 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauprogrammes "Übergangswohnungen für Aussiedler" in Bayreuth eingeleitet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1995)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.10.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.03.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.09.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung