> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/91 Oberobsang - Süd im Stadtteil Herzoghöhe
Der Planbereich liegt im Westen von Bayreuth, am nach Norden hin zum Rotmaintal abfallenden Hang des Roten Hügels. Er liegt im Süden des zur Gemarkung - und früheren Umlandgemeinde - Oberpreuschwitz gehörenden Ortsteiles Unterobsang. Das größere Wiesengrundstück in reizvoller Lage zur noch dörflichen Umgebung ist weitgehend gut erschlossen. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken und auf die Bereitschaft der Eigentümer, die Grundstücke für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung geschaffen werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1991)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 11.06.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.04.1992, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.11.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung