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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/90 An der Hirschbaumstraße Ortsteil Bayreuth-Wolfsbach im Stadtteil Wolfsbach
Der Stadtrat hat im Oktober 1993 beschlossen, zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung das Wohngebiet Wolfsbach-Hirschbaumstraße um ca. 2 Hektar zu erweitern. Dieses Planungsziel soll durch die Bereitstellung von preisgünstigem Bauland mit Bauzwang (privatrechtlich) erreicht werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1994)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.10.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.10.1994, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.01.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung