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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

7/89a Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord 1. Änderung im Stadtteil Wolfsbach

Schon vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 7/89 am 07.07.1995 zeichnete sich ab, dass das im Geltungsbereich anzusiedelnde Briefzentrum für die östlich angrenzenden Flächen im Gewerbegebiet zu laut sein würde. Mit diesem vereinfachten Bauleitplanverfahren sollen nun im Parallelverfahren die davon betroffenen Flächen im Ausmaß von ca. 2,4 ha von Gewerbegebiet (GE) in Industriegebiet (GI) umgewandelt werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1995)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 27.09.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.12.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.03.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge