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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/89a Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord 1. Änderung im Stadtteil Wolfsbach
Schon vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 7/89 am 07.07.1995 zeichnete sich ab, dass das im Geltungsbereich anzusiedelnde Briefzentrum für die östlich angrenzenden Flächen im Gewerbegebiet zu laut sein würde. Mit diesem vereinfachten Bauleitplanverfahren sollen nun im Parallelverfahren die davon betroffenen Flächen im Ausmaß von ca. 2,4 ha von Gewerbegebiet (GE) in Industriegebiet (GI) umgewandelt werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1995)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.09.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.12.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.03.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 7/89 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung