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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/89 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord im Stadtteil Wolfsbach
Im [...] Flächennutzungsplan von 1978 ist im Bereich nördlich des Ährenweges in Wolfsbach eine Fläche von 5,3 ha als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, die derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wird. Da die Stadt Bayreuth erhebliche Probleme hat mit der Bereitstellung von Bauflächen für Gewerbe- und Industriebetriebe, bot sich an, diese vorhandene Gewerbegebietsfläche nach Norden entlang der Bundesstraße zu erweitern. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1994)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 19.12.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.02.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.07.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- WO/5 "Schmidacker"
- WO/1 Bebauungsplan im Bereich der Gemeinde Wolfsbach zwischen Bundesautobahn und Bundesstraße B2/B85
- 7/89a Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord 1. Änderung
- 3/16 Gewerbe- bzw. Dorfgebiet Gottlieb-Keim-Straße Süd (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/89)
- 1/20 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/89)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung