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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/89 Oberpreuschwitz - Grubstraße im Stadtteil Oberpreuschwitz
Auslöser des Verfahrens war die Suche der Stadt nach einem geeigneten Gelände zur Errichtung einer größeren Anzahl von Eigenheimen. Die Abwanderung aus der Stadt - oft als StadtfIucht bezeichnet - hatte ihre wichtigsten Ursachen darin, dass nicht ausreichend Bauland in guter Lage und zu günstigen Preisen bereitgestellt werden konnte. Um diese Entwicklung zu stoppen und wegen der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, hat sich der Stadtrat entschlossen dieses ca. 6 ha große neue Baugebiet ohne größere bodenordnende Maßnahme in Kürze baureif zu machen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1990)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.01.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.05.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.08.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)
- Gutachten