Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/88 Industriegebiet "Bindlacher Allee" im Stadtteil Industriegebiet
Aufgrund einer starken Nachfrage bezüglich Industriebauflächen wurde bereits im Jahre 1986 die Freifläche westlich der Bindlacher Allee bzw. der Bundesstraße B 2 als mögliches neues Industriegebiet in Betracht gezogen. Die rd. 1,55 ha große Fläche hatte sich hinsichtlich ihrer Nachbarschaft zu den schon vorhandenen, östlich und westlich der Autobahn gelegenen Industriegebieten aus städtebaulichen Gründen für Industrieansiedlungen angeboten. Ein weiteres Auswahlkriterium war die günstige Anbindung an die unmittelbar angrenzenden Bundesfernstraßen ( Autobahn A 9, B 2) sowie die topographische Beschaffenheit. Das flache Gelände eignet sich für Großbetriebe und besonders für solche mit langen Fertigungsstraßen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1990)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 31.05.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.09.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.02.1991, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3/92 Sondergebiet Bindlacher Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/88)
- 5/17 Gewerbe- und Sonderstandort 'Einzelhandel/Möbel' und 'Logistik', ehemalige Markgrafenkaserne (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/88 und Nr. 3/08)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung