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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/88 Vereinfachte Änderung am Sentaweg (Flurnr. 2821/4 und Teilfläche aus 2328) im Stadtteil Grüner Baum
Ziel der Planung ist es, durch einen flächengleichen Grundstückstausch ein Baugrundstück kompakteren Zuschnittes zu bilden und das daraufliegende Baurecht günstiger zu gestalten. Im Ausgleich hierzu erfährt die Gemeinbedarfsfläche eine Verbreiterung um ca. 18 m am Steilweg (öffentl. Straße) und ist damit dem Schulgrundstück besser zugeordnet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1988)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.06.1988, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.11.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.02.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)