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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/88 Eremitenhof West im Stadtteil St. Johannis
Veranlassung zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes war ein vom Grundeigentümer im Oktober 1987 gestellter Vorbescheidantrag. Es waren aus städtebaulicher Sicht sowohl die Erschließung wie auch die Stellung der Baukörper zu verbessern. Die dabei zu lösenden Probleme sprengten den Rahmen eines Vorbescheides, so dass der Bauausschuss die Entscheidung hierüber nach § 15 Baugesetzbuch (BauGB) zurückstellte und dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfahl. Ziel der Planung war eine harmonische Ortsabrundung und die Klärung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1990)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.04.1988, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.04.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 14.12.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)