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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/87 Fußweg Markgrafenallee zur Rosestraße im Stadtteil St. Georgen

Ausgelöst wurde das Bebauungsplanverfahren durch einen Vorbescheidantrag einer Bautreuhand-Gesellschaft bezüglich der Bebauung des an der Brandenburger Straße gelegenen Grundstückes FI.Nr. 2177/3 mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus. Wegen Unzulänglichkeiten hinsichtlich der GebäudestelIung sowie der Stellplatzanordnung kam der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.03.1987 zum Ergebnis, den Antrag gemäß § 15 BBauG für den Zeitraum von 12 Monaten zurückzustellen. GIeichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für den entsprechenden Bereich unter Einbeziehung der nördlich anschließenden Fläche bis zur MarkgrafenalIee einen Bebauungsplan aufzustellen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1988)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.04.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.07.1988, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge