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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/86 Eduard-Bayerlein-Straße/Casselmannstraße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/82) im Stadtteil City
Der Bebauungsplan Nr. 7/86 "Eduard-Bayerlein-Straße/Casselmannstraße" bezweckt die Änderung eines Teilbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/82 zwischen Casselmann- und Eduard-Bayerlein-Straße. Die dort im Jahre 1982 eingeleitete und am 13.04.1984 rechtsverbindlich gewordene Bauleitplanung war im Hinblick auf eine umfangreiche Wohnbebauung erstellt worden. Die von einem auswärtigen Bauträger geplanten 220 Wohneinheiten wurden von diesem jedoch nicht realisiert. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1987)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.10.1986, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.05.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.08.1988, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 9/82 Casselmannstraße / Eduard-Bayerlein-Straße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung