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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/86 Industriegebiet St. Georgen zwischen Riedingerstraße und Weiherdamm (Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7/61, 7/64, 10/68 und Teilbereich 5/62) im Stadtteil Industriegebiet
Die Verfahren wurden durch den Wunsch der Fa. Benker ausgelöst, für ihre Großhandelslagerhalle auf dem Grundstück FI.Nr. 2527/1, Theodor-Schmidt-Straße 31, eine Nutzungsänderung in einen Baumarkt durchzuführen. Das Grundstück liegt in einem im Jahre 1965 rechtskräftig festgesetzten Industriegebiet; maßgebend zur Beurteilung ist hier die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962. Darin sind - im Gegensatz zur BauNVO 1977 - Handelsbetriebe aller Art im Industriegebiet zulässig. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1987)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 01.10.1986, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.11.1987, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.01.1988, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)