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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/85 Gewerbegebiet am Nordring im Stadtteil City, Gartenstadt
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13/82 durchschneidet die vorgesehene Erschließungsstraße das Gelände zwischen der NSB und dem Main, wodurch eine kleinteilige Parzellierung möglich war. Im Hinblick auf die Interessen der Grundstücksbewerber erscheint es jedoch sinnvoll, diese Erschließungsstraße nach Osten an die Grenze des Geländes der NSB zu verlegen. Hierdurch verschiebt sich auch die Einmündung in den Stadtring Nord. Es ist deshalb erforderlich, in Teilbereichen sowohl den Bebauungsplan Nr. 8/78 für den Stadtring Nord wie auch den Bebauungsplan Nr. 13/82 "Eduard-Bayerlein-Straße/Nord" zu ändern. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 31.07.1985, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 30.10.1985, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 06.12.1985, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/83 TB1 Gewerbepark "Alte Spinnerei" - Teilbereich 1 (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 13/82 und 7/85)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung