> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/85 Bereich östlich der Albrecht-Dürer-Straße (Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/76) im Stadtteil St. Georgen
Infolge einer Klage der Nachbarn hob das Verwaltungsgericht Bayreuth den am 14.10.1984 genehmigten Vorbescheid der Wohnungsbaugesellschaft Kauper auf. Die vorgesehene Errichtung eines Hotels mit Restaurant widersprach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Befürchtete Belästigungen und die Größe des Bauvorhabens waren ausschlaggebend. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.06.1985, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 28.11.1985, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 20.12.1985, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 5/76 Bereich östlich der Albrecht-Dürer-Straße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung