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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/85 Markgrafenallee / Wilhelm-von-Diez-Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/73) im Stadtteil St. Georgen
Ziel und Zweck der Planung, dargestellt im Bebauungsplanentwurf Nr. 1/85, zuletzt geändert am 16.03.1992, ist eine Neubearbeitung des seit 1975 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2/73 nach heutigen städtebaulichen Gesichtspunkten, wofür zum Teil auch die zwischenzeitliche Änderung der Besitzverhältnisse maßgebend ist. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1992)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.01.1985, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.03.1992, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 09.06.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)