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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/84 Grunau - Teilbereich III (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/78) im Stadtteil Aichig

Bereits während der öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 2/78 wurde die Anregung vorgebracht, dass sich dieses Baugebiet besonders gut für eine Verkehrsberuhigung eignen würde. Aus zeitlichen Gründen wurde dieser Bebauungsplan jedoch zur Rechtskraft gebracht; für den südlichen Teilbereich bietet sich jedoch die Möglichkeit, durch dieses Bebauungsplanänderungsverfahren einen verkehrsberuhigten Ausbau der Erschließungsstraßen zu ermöglichen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)

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Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.03.1984, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 29.01.1986, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 21.03.1986, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge