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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

11/82a An der Eremitage (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 11/82) im Stadtteil St. Johannis

Die von den Grundstückseigentümern angestrebte Änderung der Eigentumsverhältnisse führt zu einer neuen Grundstücksparzellierung. Die auf dem Flurstück 133 im Bebauungsplan Nr. 11/82 vorhandene Baukörperausweisung ist durch die angestrebte Grundstücksaufteilung nicht mehr realisierbar und soll nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers ersatzlos entfallen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1997)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.02.1997, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.01.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge