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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
11/82a An der Eremitage (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 11/82) im Stadtteil St. Johannis
Die von den Grundstückseigentümern angestrebte Änderung der Eigentumsverhältnisse führt zu einer neuen Grundstücksparzellierung. Die auf dem Flurstück 133 im Bebauungsplan Nr. 11/82 vorhandene Baukörperausweisung ist durch die angestrebte Grundstücksaufteilung nicht mehr realisierbar und soll nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers ersatzlos entfallen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1997)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.02.1997, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.09.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.01.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/73 St. Johannis Süd / Ochsenhut (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/61)
- 11/82 St. Johannis - An der Eremitagestraße zwischen Seulbitzer Weg und Monplaisirstraße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)