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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
11/82 St. Johannis - An der Eremitagestraße zwischen Seulbitzer Weg und Monplaisirstraße im Stadtteil St. Johannis
Ziel des Planungsverfahrens war die Anpassung der bestehenden baurechtlichen Festsetzungen von 1956 an die heutigen städtebaulichen Vorstellungen und die zwischenzeitlich geschaffenen Gegebenheiten. Wesentlich war hierbei, dass sich die Neubebauung in die reizvolle Lage und Umgebung städtebaulich einfügt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 15.12.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 27.02.1985, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 05.07.1985, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/73 St. Johannis Süd / Ochsenhut (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/61)
- 11/82a An der Eremitage (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 11/82)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)