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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
10/82 An der Ellrodtzeile (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 18/63) im Stadtteil Hammerstatt
Zur Herstellung einer eindeutigen planungsrechtlichen Grundlage in Verbindung mit einer städtebaulichen Neuordnung für den umstrittenen Bereich wird nunmehr die Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 18/63 notwendig. Die Änderung soll eine städtebauliche Abgrenzung zwischen den bestehenden südwestlichen Schul- und Wohngebäuden und den Gebäuden im Bereich der Ecke Albrecht- Dürer-Straße/Friedrich-Ebert-Straße herstellen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1982, ergänzt 1983)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.10.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 11.03.1983, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.04.1983, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 18/63 Bereich: Neues Gymnasium zwischen Main und Friedrich-Ebert-Straße
- 1/63 Zusammenführung der Wölfelstraße und Albrecht-Dürer-Straße, III. Bauabschnitt
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)