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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/82 Casselmannstraße / Eduard-Bayerlein-Straße im Stadtteil City
Hauptziel der Bauleitplanung ist es, die Voraussetzung zur Errichtung einer größeren Wohnanlage mit stadtnahen Wohnungen zu schaffen und den Standort für ein neues Arbeitsamt festzulegen. Dafür ist die Umstufung des bestehenden Gewerbegebietes in ein Mischgebiet erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1983)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.06.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.01.1984, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 13.04.1984, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7/86 Eduard-Bayerlein-Straße/Casselmannstraße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/82)
- 1/21 Gewerbe- und Mischgebiet Eduard-Bayerlein-Straße (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 9/82, Nr. 13/82 und Nr. 6/83 TB3)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)