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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

8/82 An der Wichernstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/66) im Stadtteil Birken

Im nördlichen Bereich der Wichernstraße, an der Einmündung Rot-Kreuz-Straße, besteht eine gemischte Bauweise aus zweigeschossigen Häusern mit Satteldach und erdgeschossigen Flachdachgebäuden. Für die beiden vorn abgesetzten Gebäude, Wichernstraße 1 und 3, war durch den Bebauungsplan die planungsrechtliche Zulässigkeit von Walmdächern zu schaffen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1983)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Stoll0921 251281Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.1983, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 27.07.1983, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 26.08.1983, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge