> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/82 An der Wichernstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/66) im Stadtteil Birken
Im nördlichen Bereich der Wichernstraße, an der Einmündung Rot-Kreuz-Straße, besteht eine gemischte Bauweise aus zweigeschossigen Häusern mit Satteldach und erdgeschossigen Flachdachgebäuden. Für die beiden vorn abgesetzten Gebäude, Wichernstraße 1 und 3, war durch den Bebauungsplan die planungsrechtliche Zulässigkeit von Walmdächern zu schaffen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1983)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.01.1983, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 27.07.1983, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 26.08.1983, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/66 Wichernstraße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung