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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
14/79 Zwischen Stolzingstraße und Bahnlinie Bayreuth - Neuenmarkt/Wbg. (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/70a) im Stadtteil Grüner Baum
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.06.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.06.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.09.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3/70a Teilbereich Opelsgut
- 3/70 Teilbereich Wundersgut
- 1/07 Stolzingstraße Fl. Nr. 4378 (westlicher Teilbereich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 14/79)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)
- Weitere Anlage