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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/78 Industriegebiet Weiherdamm im Stadtteil Industriegebiet
Anlässlich der Umgemeindung einer unbebauten Fläche nördlich des ehemaligen Weiherdammes aus dem Gebiet der Gemeinde Bindlach in das Stadtgebiet Bayreuth hat sich die Stadt Bayreuth vertraglich verpflichtet, die Weiherstraße im Industriegelände St. Georgen/Nord bis an die neue Stadtgrenze zu verlängern und damit die Verbindung mit der St.-Georgen-Straße in Bindlach herzustellen. Um die Rechtsgrundlage für den genannten Straßenausbau sowie für die bauliche Entwicklung in diesem, im Flächennutzungsplan als Industriegelände ausgewiesenen Gebiet zu schaffen, hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1980)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.08.1978, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 24.09.1980, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 19.12.1980, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/78 TB Industriegebiet Weiherdamm Teilbereich Vereinfachte Änderung
- 2/93 Industriegebiet nördlich des Weiherdamms (Änderung des Bebauungsplans Nr. 8/86)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung