Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
10/78-n Gartenland "Rödensdorf" im Stadtteil Rödensdorf
Nachdem die vorgesehene Gemeindeverordnung über besondere Anforderungen an Gartenhäuser nicht erlassen wurde, da mit dieser Verordnung die beabsichtigten Bauverbote und Nutzungsbeschränkungen nicht rechtsverbindlich festgesetzt werden können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.10.1978 beschlossen, für alle Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, die außerhalb von bereits eingeleiteten Verfahren liegen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 10/78 in Form von einzelnen Teilbereichen durchzuführen. Ferner werden [...] Verfahren durchgeführt, die als Teilbereiche innerhalb bereits rechtskräftiger bzw. eingeleiteter Bebauungspläne liegen. Die Einleitung dieser Teilbebauungsplanverfahren erfolgt mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.1982. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1982)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.10.1978, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.01.1984, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 12.10.1984, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)