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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/75 Bereich Bahnhofsgelände / Justizvollzugsanstalten Teilbereich I im Stadtteil St. Georgen, Grüner Baum
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.04.1975, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 27.04.1988, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 19.08.1988, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/09 Wilhelm-Pitz-Straße (geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/75)
- 3/62 Zwischen Inselstraße/Grüner Baum südlich der verlängerten Leersstraße und Bahnlinie Bayreuth-Warmensteinach
- 16/61+4/62 Westlich der Straße Grüner Baum
- 1/17 TB1 Mischgebiet Insel/Sophienkarree Teilbereich 1 (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 3/62 und 3/75 Teilbereich I)
- 6/08 Bürgerreuther Straße / Wilhelm-von-Diez-Straße (West) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 8/87, 1/99 und 3/75)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)
- Gutachten