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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
10/73a Eichelberg Teilbereich im Stadtteil Eichelberg
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.02.1973, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.12.1976, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 13.05.1977, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 1/86 Rad- und Fußweg Grunau / St. Johannis
- 9/79 Am Hühlweg (vereinfachte Änderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 10/73a Eichelberg, Teilbereich)
- 9/68 Teilfläche südlich der Königsallee Colmdorf - Am Eichelberg
- 6/16 Wohngebiet Am Eichelberg / Panoramaweg (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 10/73a, Nr. 10/73b und Nr. 9/79)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)