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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/73 St. Johannis Süd / Ochsenhut (Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/61) im Stadtteil St. Johannis
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.02.1973, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 28.11.1973, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 03.05.1974, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 2/01 Feuerwehrgerätehaus St. Johannis (Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/73)
- 11/82a An der Eremitage (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 11/82)
- 11/82 St. Johannis - An der Eremitagestraße zwischen Seulbitzer Weg und Monplaisirstraße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)