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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/69 Hohe Warte im Stadtteil Grüner Baum
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 04.06.1969, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 29.04.1970, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 27.11.1970, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/81 Am Schießhaus (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/70)
- 3/83a TB1 Hussengut - Teilbereich I
- 3/70a Teilbereich Opelsgut
- 2/70 Westlich der Eubener Straße
- 16/61+4/62 Westlich der Straße Grüner Baum
- 11/69 Teilbereich Stolzingstraße
- 1/75 Nördliches Hussengut (Änderung Teilbereich 9/69)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)