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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
18/63 Bereich: Neues Gymnasium zwischen Main und Friedrich-Ebert-Straße im Stadtteil Hammerstatt
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.05.1963, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 24.06.1964, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 09.10.1964, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 10/82 An der Ellrodtzeile (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 18/63)
- 1/63 Zusammenführung der Wölfelstraße und Albrecht-Dürer-Straße, III. Bauabschnitt
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)