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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
16/61+4/62 Westlich der Straße Grüner Baum im Stadtteil Grüner Baum
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 12.12.1961, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 19.09.1962, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 08.03.1963, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 9/69 Hohe Warte
- 5/08 Wohnpark "Am Grünen Hügel" (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/96)
- 4/82 Telramundweg Fl.Nrn. 2444/5 und 2444/6 (vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/61)
- 3/75 Bereich Bahnhofsgelände / Justizvollzugsanstalten Teilbereich I
- 6/17 Nachverdichtung Tristanstraße (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 5/08 und 16/61+ 4/62 und des Baulinienplans von 1954)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)