Sanierungssatzung
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "A-1 - Mistelbach - Am Sendelbach - Untere Maximilianstraße - Erlanger Straße - Austraße - Wittelsbacherring" im Stadtteil City
Die Bekanntmachung der Satzung vom 28.01.2015 der Stadt Bayreuth zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „A-1“ der Stadt Bayreuth wurde im Amtsblatt Nr. 3 der Stadt Bayreuth vom 20.02.2015 veröffentlicht. Es liegen Form- und Verfahrensfehler vor (u. a. fehlerhaftes Grundstücksverzeichnis und fehlerhafter Lageplan sowie gegenseitige Unterschiede). Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern soll eine fehlerbehobene Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets mit rückwirkender Inkraftsetzung nach Maßgabe des § 214 Abs. 4 BauGB zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aufhebungssatzung (Tag der Bekanntmachung; § 162 Abs. 2 BauGB) zum 20. Februar 2015 in Kraft gesetzt werden.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 12.11.2018 - 12.12.2018, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 4 BauGB und § 162 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 136 Abs. 4 BauGB und der Sanierungsbetroffenen gem. § 137 BauGB
- 22.02.2019, Inkraftsetzung der Aufhebung der Sanierungssatzung gem. § 162 (1) u. (2) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Rechtfertigungsbericht des Sachverständigen
- Amtsblatt