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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
LA/5 Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Laineck, Lkr. Bayreuth, für das Grundstück PL.Nr. 191 der Gemarkung Laineck (2. vereinfachte Änderung) im Stadtteil Laineck
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 03.11.1965, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 24.04.1970, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 30.07.1970, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)