> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
AI/SW-Si Bebauungsplan Aichig südwestlich der Siedlung im Stadtteil Aichig
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.07.1961, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- AI/Mo Gemeinde Aichig - Bebauungsplan für das Gebiet "Am Mostholz"
- AI/2 Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Aichig, Lkr. Bayreuth, für die Grundstücke Fl. Nr. 3, 5, 7, 8
- 3/84 Grunau - Teilbereich III (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/78)
- 2/78 AE Grunau Teilbereich III - Vereinfachtes Änderungsverfahren
Anhänge
- Plandarstellung