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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
WO/1 Bebauungsplan im Bereich der Gemeinde Wolfsbach zwischen Bundesautobahn und Bundesstraße B2/B85 im Stadtteil Wolfsbach
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 10.05.1965, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 08.02.1966, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- WO/2 Bebauungsplan der Gemeinde Wolfsbach für das Baugebiet zwischen der Bundesstraße B2/B85 und der Gemeindestraße Wolfsbach-Thiergarten in der Fassung vom 25.06.1971 (letzte Änderung)
- 7/89 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)