Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
GA/1991 Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart im Bereich "Gartenstadt" im Stadtteil Gartenstadt
Die Gartenstadt, die zum größten Teil in den 30er-Jahren gebaut wurde, stellt zusammen mit den älteren Gebäuden in dem Bereich eine Einheit dar, die auch bislang durch neuere Gebäude der 50er- und 60er-Jahre nicht wesentlich gestört wurde. Dies trägt zu einem besonderen Wohnwert der Gartenstadt bei. Erfahrungsgemäß setzt bei Wohnsiedlungen nach ca. 50 - 60 Jahren eine Phase mit verstärktem Eigentümerwechsel ein. Da die Gartenstadt relativ locker bebaut ist, ist zu befürchten, dass die Tendenz zu starker Nachverdichtung mit mehr und kleineren Wohnungen etc. besteht. Dies würde den Charakter der Gartenstadt sehr schnell zerstören. (Auszug aus der Begründung zur Erhaltungssatzung aus dem Jahr 1991)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.10.1991, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.11.1991, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/87 Bürgerreuther Straße - Festspielauffahrt
- 7/88 Kinderspielanlage Dr.-Hans-Richter-Straße
- 7/82 Cottenbacher Straße / Strangshof
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Satzung