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Bebauungsplan in Bearbeitung

5/21 Gewerbegebiet Oberobsang im Stadtteil Herzoghöhe

In angemessenem Umfang Gewerbeflächen für die Entwicklung von Arbeitsstätten vorzusehen, ist ein grundsätzlicher Versorgungsauftrag des Oberzentrums Bayreuth. Zur Deckung des prognostizierten Gewerbeflächenbedarfs der Stadt Bayreuth wurde bereits 2009 bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Gewerbegebiet) in Oberobsang in die vorbereitende Bauleitplanung aufgenommen. In Anbetracht der zunehmenden Gewerbeflächenknappheit wird es nun erforderlich, auch dieses bauleitplanerisch eben an dieser Stelle in Oberobsang vorgesehene Flächenpotenzial zu mobilisieren. Dies entspricht auch dem Gebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Konkret soll der Brauereistandort und damit gezielt die Brautradition in Bayreuth erhalten und gestärkt werden. Das Gewerbeflächenpotenzial in Oberobsang soll für die Erweiterung einer Bayreuther Brauerei entwickelt werden, die an ihrem historisch gewachsenen Produktionsstandort über nicht ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten verfügt. Für die geplante Ansiedlung sind über die gegenständlichen Bauleitplanverfahren zunächst die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ziel dieser Verfahren sind Bauleitpläne, hinter denen zwar ein konkretes Ansiedlungsvorhaben steht. Es handelt sich aber explizit um eine Angebotsplanung, die mit ihren Darstellungen und Festsetzungen – insb. zu Art und Maß der baulichen Nutzung – per se eine Vielzahl möglicher städtebaulich vertretbarer Vorhabenalternativen vorsieht.

 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.08.2021 - 17.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 15.08.2022 - 29.09.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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