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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

4/21 Nahversorgungsstandort Laineck (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 2/06a und Nr. 1/14) im Stadtteil Laineck

Der Bayreuther Stadtteil Laineck ist im Hinblick auf die Nahversorgungsqualität (Erreichbarkeit nahversorgungsrelevanter Angebote in fußläufiger Erreichbarkeit vom Wohnstandort) unter- bis gar nicht versorgt. Zwar befinden sich kleinteilige Angebote wie Betriebe des Lebensmittelhandwerks im Stadtteil. Für eine Vollversorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs sind die Bewohnerinnen und Bewohner Lainecks aber zunehmend auf die Nutzung motorisierter Verkehrsmittel angewiesen. Die nächsten Lebensmittelmärkte im zentralen Versorgungsbereich „St. Georgen / Bernecker Straße“ oder auch im Industrie- und Gewerbegebiet St. Georgen (Theodor-Schmidt-Straße, Riedinger Straße, Weiherstraße) sind aufgrund der großen Fußwegdistanzen und Barrieren (Autobahn, Hauptverkehrsstraßen, Bahnanlagen) fußläufig schwer zu erreichen. Dies gilt insbesondere für den östlichen Siedlungsteil Lainecks, der noch weiter von diesen Nahversorgungsangeboten entfernt liegt. Nachdem im (östlichen) Siedlungskern von Laineck entsprechende Flächenpotenziale nicht zu identifizieren waren, ergab sich die Möglichkeit, am gegenständlichen Standort zumindest nahe an den Wohnsiedlungsbereichen Lainecks entsprechende Nahversorgungsangebote (Lebensmitteleinzelhandel) zu installieren. Da an dieser Stelle aber über den bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/14 Einzelhandel ausgeschlossen bzw. nur restriktiv ausnahmsweise (Verkaufsstellen von Handwerks- und Gewerbebetrieben) zuzulassen war, war das entsprechende Planungsrecht zunächst mit gegenständlichen Bebauungsplan Nr. 4/21 erst zu schaffen.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 21.07.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.08.2023 - 29.09.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB
  • 28.02.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.03.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge