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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

-Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth mit integriertem Landschaftsplan- in Bayreuth

Die Bauleitplanung als Instrument der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist eine zweistufige Planung, bestehend aus der als "Vorbereitende Bauleitplanung" bezeichneten Flächennutzungsplanung sowie der als "Verbindliche Bauleitplanung" bezeichneten Bebauungsplanung, die aus der Flächennutzungsplanung zu entwickeln ist (§ 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 BauGB). Die Funktion des Flächennutzungsplans ist es, die beabsichtigte Art der Bodennutzung in den Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Für Bayreuth erfolgte die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Stadtgebiet im Jahr 2009.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.06.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.03.2003 - 02.05.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 09.01.2006 - 10.02.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.09.2007 - 04.10.2007, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 23.04.2008, Feststellungsbeschluss des Stadtrates
  • 05.03.2009, Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken
  • 23.05.2009, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge