Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 Weststraße wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da das Änderungsgebiet der innerstädtischen Entwicklung dient und weit unter der Schwelle von 20.000 m² versiegelter Fläche liegt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Außengastronomie und die zugehörige Stellplatzanlage geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 Weststraße umfasst die Grundstücke Flur 34, Flurstücke 59, 61, 62, 64, 65, 67, 70, 71, 72, 596, 598, 674, 675, 676, 677, 683, 756, 757, 758, 887 tlw.
Lageplan
Ansprechperson
Herr Tim Jürgens, Telefon: 02521 29-6902, E-Mail: juergens.t@beckum.de