Im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück ein bislang als Fläche für Wald ausgewiesener Teilbereich in eine gewerbliche Baufläche (G) geändert werden. Der vorhandene Gehölzgürtel um die Fläche soll weiter als Fläche für Wald ausgewiesen bleiben.
Die Notwendigkeit der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch entfällt, da das bisherige Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes die planerische Grundlage bildet. Der dazu durchgeführte Beteiligungsschritt gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch wird als frühzeitiger Beteiligungsschritt nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Beckum für den Bereich der Eternit AG übergeleitet.